Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 Entlastungen für
gemeinnützige Vereine beschlossen.
Anhebung der Freibeträge für Übungsleiter*innen und Ehrenämtler*innen
Zum 01.01.2021 wurden die Freibeträge für Übungsleiter*innen und ehrenamtlich
tätigen Personen in Vereinen erhöht.
Der Übungsleiter-Freibetrag steigt von 2.400 € auf 3.000 €, der
Ehrenamts-Freibetrag von 720 € auf 840 €.